Logo Förderkreis
für Brauchtum und Kultur
Benediktbeuern und Umgebung e. V.


Förderkreis

Der Förderkreis

Aufgaben des Förderkreises:

Zweck des Förderkreises ist die Förderung des Brauchtums und die Erhaltung des heimatlichen Kulturgutes insbesondere durch Veranstaltungen.

Zu den Aufgaben des Förderkreises zählt die Erforschung der Geschichte und Kultur Benediktbeuerns und Umgebung.

Der Förderkreis engagiert sich für die Vermittlung von Geschichtswissen mit regionalem Schwerpunkt in Form von Vorträgen, Ausstellungen usw.

Angestrebt wird eine Zusammenarbeit mit anderen örtlichen Vereinen sowie mit Geschichts- und Brauchtumsvereinen der Region.

Ein wichtiges Anliegen ist es dem Förderkreis, die Bevölkerung für Themen der Heimatkunde zu sensibilisieren, was vor allem durch entsprechende Veranstaltungen erreicht werden kann.

Das geplante Heimatmuseum in der Alten Apotheke ist ebenfalls ein Aufgabenbereich, in den der Förderkreis sein Wissen gerne miteinbringen möchte, z. B. in Form von Wechselausstellungen.

Vereinsgeschichte:

Im August des Jahres 1976 hoben traditionsbewusste Menschen aus Benediktbeuern und Umgebung mit Kunst-, Kultur- und Geschichtsinteresse unseren Verein aus der Taufe und nannten ihn bei der Gründungsversammlung
"Förderkreis für Brauchtum und heimatliches Kulturgut Benediktbeuern und Umgebung"; nach der Eintragung im Vereinsregister kam dann noch das "e.V." dazu.
Der Initiator unseres Vereins, Matthias Jocher, übernahm bei der Gründungsversammlung das Amt des 1. Vorsitzenden. Als 2. Vorsitzender stellte sich Wolfgang Bernböck zur Verfügung. Angelika Biener bekam das Amt der Schriftführerin und zum Kassier wurde Günter Reinecker gewählt.
Als weitere Gründungsmitglieder trugen sich Pater Dr. Leo Weber, Pfarrer Franz Huber, Margarete Hofer, Peter Sindlhauser, Michael Rieger und Hans Rauh ein.

Der Gründungsversammlung waren viele Treffen und Aktivitäten der Gründungsmitglieder voraus gegangen, die ursprüglich nicht in erster Linie den Ansatz verfolgten, einen solchen Verein zu gründen.
Vielmehr wurde in privaten Zusammenkünften aber auch in geselligen Runden festgestellt, dass im Klosterland ein großer Fundus an erhaltenswerten Gütern des Brauchtums und der Kultur vorhanden ist, deren Erhalt, Pflege und Bewahrung man sich widmen sollte. Dieser Aufgabe hat sich der Förderkreis mit zahlreichen und vielfältigen Aktivitäten erfolgreich gestellt.

Bei der Gründung des Zentrum für Umwelt und Kultur (ZUK) im Jahre 1988 war unser Förderkreis als Gründungsmitglied beteiligt.

Im Jahre 2009 übernahm schließlich eine neue Generation die Vorstandschaft und damit die Vereinsgeschicke. Als Themenschwerpunkte der zukünftigen Arbeit kristallisierten sich die Bereiche Tanz & Musik, Brauchtum & Geschichte sowie Kunst & Fotographie heraus. Mit großem Engagement werden seither Veranstaltungen zu Brauchtum, Kultur und Geschichte unserer Gegend organisiert, bei denen sich Vereinsmitglieder und interessierte Gäste treffen.

Die Vorstandschaft:

  • Georg Rauchenberger
    1. Vorsitzender
  • Margarete Steffens
    2. Vorsitzende
  • Stefan Butenfocke
    Kassier
  • Sabine Rauscher
    Schriftführerin


  • Toni Ortlieb
    Kassenprüfer
  • Claudia Moosmang
    Beisitzerin
  • Georg Bernböck
    Beisitzer
  • Barbara Wüchner
    Beisitzerin

Mitglied werden:

Interessieren auch Sie sich für das Brauchtum, die Kultur und die Geschichte von Benediktbeuern und Umgebung? Wollen auch Sie mehr wissen, als man auf den ersten Blick erkennt und so diese geschichts- und traditionsbewusste Gegend ERLEBEN? Gehen Sie mit unseren mehr als 80 Mitgliedern und vielen Gästen auf "Spurensuche": bei Vorträgen und Exkursionen, Führungen und Ausstellungen, Tanz und Hoagascht. Aktuelle Informationen über Veranstaltungen können Sie jederzeit auf unserer Webseite und über die Presse erhalten. Mitglieder bekommen auf Wunsch auch Info-Mails des Förderkreises zugeschickt.

Sind Sie neugierig geworden? Haben Sie noch Fragen? Gerne stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung, informieren Sie über den Förderkreis und unsere Aktivitäten.

Um Mitglied zu werden, laden Sie sich bitte diese Beitrittserklärung herunter, füllen sie aus und senden sie ausgefüllt an unseren Kassier Stefan Butenfocke. Der Jahresbeitrag beträgt derzeit EUR 10,00.

Damit begrüßen wir Sie recht herzlich als neues Mitglied im Förderkreis für Brauchtum und Kultur Benediktbeuern und Umgebung e. V.!

Satzung:

Gerne können Sie sich die vollständige Satzung unseres Vereins auch herunter laden.

§ 1
Der Förderkreis für Brauchtum und heimatliches Kulturgut Benediktbeuern und Umgebung e.V. mit Sitz in Benediktbeuern verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Zweck des Vereins ist die Förderung des Brauchtums und die Erhaltung des heimatlichen Kulturgutes.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Veranstaltungen und der Pflege des heimatlichen Kunst- und Kulturgutes.
Der Verein lehnt Bindungen und Bestrebungen klassentrennender, konfessioneller und politischer Art ab.

§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen des Vereins.

§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 5
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Benediktbeuern, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.

§ 6
Die Aufnahme des Vereinsmitgliedes erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Vorstand.

§ 7
Der Austritt eines Mitgliedes ist jederzeit möglich; er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand; er wirkt auf das Ende des Zeitraums für den der Beitrag satzungsgemäß zu zahlen ist.

§ 8
Der Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung in der Jahreshauptversammlung festgelegt. Er behält bis zur evtl. Änderung seine Gültigkeit für die folgenden Jahre.

§ 9
Die Leitung des Vereins obliegt dem Vorstand.
Den Vorstand bilden:
 1.) der erste Vorsitzende
 2.) der zweite Vorsitzende
 3.) der Kassier
 4.) der Schriftführer
Der (gesetzliche) Vorstand des Vereins besteht aus dem 1. Und 2. Vorsitzenden; jedem von ihnen wird Einzelvertretungsbefugnis erteilt, von der aber der 2. Vorsitzende im Innenverhältnis nur Gebrauch machen darf, wenn der 1. Vorsitzende verhindert ist.
Der Vorstand wird von der ordentlichen Mitgliederversammlung durch Akklamation auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
Wählbar in den Vorstand sind nur volljährige Vereinsmitglieder.
 Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis eine Neuwahl erfolgt ist.

§ 10
Von der Mitgliederversammlung wird auch ein Kassenprüfer auf die Dauer von 2 Jahren gewählt, welcher die Pflicht und das Recht hat, die Kassengeschäfte des Vereins laufend zu überwachen, und die Mitgliederversammlung zu informieren und Bericht erstatten.

§ 11
Der Vereinsvorsitzende beruft alljährlich eine ordentliche Versammlung der Mitglieder ein, zu der die Mitglieder spätestens 1 Woche vorher schriftlich unter Mitteilung der Tagesordnung eingeladen werden müssen.
In der Tagesordnung müssen folgende Punkte vorgesehen sein:
 1.) Geschäftsbericht des Vorstandes
 2.) Kassenbericht und Bericht des Prüfers
 3.) Entlastung des Vorstandes
 4.) Wahl des Vorstandes, soweit satzungsgemäß Neuwahlen erforderlich sind
 5.) Evtl. Satzungsänderungen
 6.) Verschiedenes, Wünsche, Anträge
Der Vorstand leitet die Versammlung. Die Beschlüsse und Wahlergebnisse der Mitgliederversammlung sind schriftlich niederzulegen und vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen.
Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.
Über Änderungen der Vereinssatzung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder.
Bei jeder Mitgliederversammlung ist eine Anwesenheitsliste zu führen, um die Mehrheitsverhältnisse in der Niederschrift dokumentieren zu können.

§ 12
Der Vereinsvorsitzende kann jederzeit eine außerordentliche Mitgliederversammlung mit einer Frist von fünf Tagen, im übrigen nach den Vorschriften, die für die Einberufung einer ordentlichen Versammlung der Mitglieder gelten, einberufen.
Eine außerordentliche Versammlung hat die selben Befugnisse wie die ordentliche Versammlung.
Der Vereinsvorsitzende muss eine außerordentliche Versammlung einberufen, wenn dies ein Fünftel der Mitglieder mit Namensunterschrift unter Angabe von Gründen und des Zweckes beantragen.

§ 13
Die Auflösung des Vereins kann nur in einer außerordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen werden, in der vier Fünftel der Mitglieder anwesend sind.
Zur Beschlussfassung ist eine zwei Drittel Mehrheit notwendig.
Kommt eine Beschlussfassung nicht zustande, ist innerhalb von 14 Tagen eine weitere außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, die ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig ist.

§ 14
Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet den Vereinsgläubigern nur das Vereinsvermögen.

Satzung vom 15. Juli 1976, geändert 4.8.1976 und 20.10.1988
Benediktbeuern, den 29. März 2019
Share by: